Wenn Ihr Kind aus absehbaren Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, müssen Sie im Vorfeld eine Beurlaubung beantragen. Diese richten Sie bitte frühzeitig unter Angabe der betroffenen Tage und des Grundes an die Klassenlehrkraft mit der Bitte um Genehmigung.
Sollten mehr als drei Tage oder Tage, die an Ferien anschließen, betroffen sein, wird die Klassenlehrkraft Ihren Antrag an die Schulleitung weitergeben. Urlaubsfahrten, auch bereits gebuchte, sind keine Beurlaubungsgründe.

